Information zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind
Die Gesetzeslage zur Planung von Windenergiegebieten (Raumordnungsplan Wind - ROPW) ist aktuell durch den gesetzlichen Auftrag des Bundes geprägt. Im Freistaat Sachsen sind die Planungsverbände planungsverantwortliche Stellen, somit im Erzgebirgskreis der Planungsverband Region Chemnitz. Dieser erstellt sachliche Teilregionalpläne, die Windenergiegebiete als Vorranggebiete festlegen.
Der Entwurf des ROPW umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung sowie deren Begründungen.
Das Beteiligungsverfahren zum Planungsentwurf findet im Zeitraum 04.05. bis einschließlich 06.07.2026 statt. Hierbei handelt es sich um eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden Anregungen und Bedenken äußern können. Die Beteiligungsmöglichkeiten können Sie dem nachfolgenden Bild entnehmen. Die Stadt Eibenstock hat unter Einbezug des Stadtrates eine Stellungnahme verfasst und abgegeben. Diese wurde interessierten Bürgern in einem Bürgerdialog am 17.06.2026 im Rathaus vorgestellt. In den Anlagen finden Sie die Präsentation der städtischen Stellungnahme und der Visualisierung sowie die Präsentation der Sächsischen Energieagentur (Saena) zum Thema Überblick zur Regionalplanung und gesetzliche Einordnung.




