Soziales (Bürgerbüro)

Soziales

Seit März 2024 ist das Sozialamt nicht mehr besetzt. 

Die Ausgabe und Entgegennahme sowie Weiterleitung von Sozialleistungsanträgen, Auslage der Formulare für die Steuererklärung wurde vom Bürgerbüro übernommen. 

Auch sozialrechtliche Anliegen können hier entgegengenommen werden. Jedoch müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht möglich ist, eine rechtlich fundierte Beratung zu erbringen. Die Stadt Eibenstock ist als kreisangehörige Gemeinde nicht Träger solcher Leistungen, sodass die Beratungen nur von den jeweilig zuständigen Behörden erbracht werden. Darunter fallen solche Angelegenheiten wie die Beantragung von Bürgergeld, Wohngeld aber auch Kinderzuschlag, 

Schwerbehindertenausweis oder auch Altersrente oder Grundsicherung. Auch krankenversicherungs- oder pflegeversicherungsrechtliche Themen können hier nicht beraten werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche Sachverhalte an andere Stellen verweisen müssen. Unsere Bürgerschaft erwartet zu Recht fachlich fundierte Beratungen, die wir aber in einer solchen Tiefe mangels eigener Zuständigkeit nicht erbringen können. Selbstverständlich nehmen wir aber entsprechende Anträge entgegen und leiten sie weiter oder sind Ihnen bei der Suche nach dem passenden Ansprechpartner oder der zuständigen Behörde behilflich.

Unabhängig vom Bürgerbüro erfolgen die Bearbeitung der Vorgänge in den Bereichen Finanzen und Bauen in der bisher gewohnten Weise weiterhin in der Kämmerei und im Bauamt.