Gästetaxe
Die Stadt Eibenstock erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen, die zu Heil-, Kur-, Erholungs- oder sonstigen Fremdenverkehrszwecken genutzt werden sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen in ihrem Stadtgebiet eine Gästetaxe. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Benutzungsgebühren oder Entgelten bleibt unberührt.
Alle Gäste der Stadt Eibenstock erhalten (ab einer Übernachtung) bei der Anmeldung vom Vermieter eine Gästekarte. Gegen Vorlage dieser Gästekarte können Sie zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Downloads
- Kurtaxe-Satzung.pdf
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (26.01.2017)
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HINWEIS: Ab dem 1.10.2025 gilt die neue Satzung (mit Beschluss vom 31.01.2025) - Anlage Gästetaxe Satzung elektronische Meldescheine 31.01.2025
Anlage Gästetaxe Satzung elektronische Meldescheine 31.01.2025
911 KB - Anlage Gästetaxe Satzung manuelle Meldescheine 31.01.2025
Anlage Gästetaxe Satzung manuelle Meldescheine 31.01.2025
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