Erklärung des Bürgermeisters zur Schließung des Imbiss am Eisernen Tor

Persönliche Erklärung zu den Anschuldigungen und Verleumdungen im Zuge der Schließung des Imbiss am Eisernen Tor

Am 15.2.2022 wurde eine Petition gegen die Schließung des Imbiss‘ am Eisernen Tor am Hirschenstander Pass an der Deutsch-Tschechischen Grenze initiiert. In diesem Zusammenhang bin ich als Bürgermeister der Stadt Eibenstock und auch persönlich in grober Weise verleumdet und mit Hasskommentaren überzogen worden. Deshalb möchte ich nachstehend mit einer Tatsachendarstellung zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Unvermeidlich muss ich auch meinen persönlichen Standpunkt äußern.

 

Soweit mir noch in Erinnerung besteht der Imbiss am Eisernen Tor seit Mitte Januar 2021. Es war die Zeit des harten Lockdowns in Deutschland bzw. Sachsen. In diesem Zusammenhang bestanden sowohl auf deutscher wie auch auf tschechischer Seite die bekannten Corona-Regeln wie Abstand, Alkoholausschankverbot in der Öffentlichkeit, Ausgehverbot im Umkreis von mehr als 15 km sowie eine Quarantänepflicht von 14 Tagen bei der Einreise von Tschechien nach Deutschland und weitere Regeln.

 

Um die Einschränkungen für die hier lebende Bevölkerung abzumildern bzw. um für positive Freizeiterlebnisse zu sorgen, habe ich gemeinsam mit meinem Amtskollegen aus Johanngeorgenstadt entschieden, die Loipen im Kammgebiet entgegen aller Warnungen zu spuren. Anderswo (sogar in Oberwiesenthal) wurden keine Loipen gespurt. Erst viel später folgte man unserem Beispiel.

 

Vor diesem Hintergrund wurde wiederholt aus der Bürgerschaft und der örtlichen Tourismuswirtschaft die Frage an mich herangetragen, wie es sein kann, dass sowohl auf deutscher wie auch auf tschechischer Seite Ladengeschäfte, Gaststätten, Bäder, Skilifte und sämtliche Freizeitinfrastruktur geschlossen werden mussten und am Eisernen Tor geöffnet sein darf, ohne jegliche Regeln der Corona-Schutzverordnung einzuhalten. Wie konnte es sein, dass überall kontrolliert wird, nur dort nicht. Diese Frage konnte ich nicht beantworten, da ich keine Sachkenntnis hatte. Eine für das Territorium der Stadt Eibenstock, also für die deutsche Seite, gültige Gaststättengenehmigung bzw. Marktfestsetzung lag mir nicht vor. Außerdem befand sich der Imbiss damals jeweils zur Hälfte auf der deutschen bzw. tschechischen Seite. In meinem Amt sehe ich mich verpflichtet, auch solchen Anfragen und Bedenken nachzugehen. Nach meinem Amtsverständnis dürfen Bürger das von mir erwarten. Um der an mich herangetretenen Bürgerschaft ordnungsgemäß Auskunft geben zu können wandte ich mich damals an das Landratsamt Erzgebirgskreis. Dort konnte man mir keine Auskunft erteilen, weil man keinen Zugang zur tschechischen Genehmigungsunterlagen hatte. Man riet mir, an die Landesregierung heranzutreten, weil es sich hier um eine zwischenstaatliche Angelegenheit handelt.

 

Dies habe ich mit einer Anfrage am 22.03.2021 getan. In der Zwischenzeit hatte damals der Bundesgrenzschutz und der Polizeivollzugsdienst die Einhaltung der Coronaregeln kontrolliert. Da die permanenten Verstöße nicht zu beherrschen waren, wurde das Anliegen an uns herangetragen, die Kammloipe nicht mehr zu spuren. Dies haben wir nicht getan, um den Nutzern, die sich an alle Regeln gehalten haben, diese Freizeitmöglichkeit zu erhalten. Die Baumfällungen damals habe ich nicht direkt veranlasst, aber begrüßt, um ein Zeichen zu setzen, dass die Regeln für alle Menschen gleichermaßen gelten. Eine Antwort erhielt ich von Seiten der Ministerien nicht. Weitere Aktivitäten habe ich nicht unternommen.

 

Mit der neuerlichen Schließung aller touristischen Einrichtungen in Sachsen wurde ich erneut angefragt, ob es sich bei dem Imbiss um einen rechtmäßigen Betrieb handelt. Im Zuge eines Telefonats mit der Staatskanzlei am 15.12.2021 in einer anderen Sache nutzte ich die Gelegenheit, um nach dem Stand der Beantwortung meiner Anfrage vom Frühjahr zu fragen. Am 21.01.2022 erhielt ich die Mitteilung aus der Staatskanzlei, dass eine Antwort der tschechischen Seite vorliegt. Daraus ging hervor, dass der Imbiss nicht angemeldet bzw. nicht genehmigt ist. Außer dass ich mich per Mail bei der Staatskanzlei für die Antwort bedankte sowie um eine weitere Befassung in der Sache gebeten habe, gab es keine weiteren Aktivitäten meinerseits.

 

Nicht mehr und nicht weniger habe ich in dieser Angelegenheit getan.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt in dieser Sache Kontakt weder mit einer tschechischen Gemeinde noch mit einer tschechischen Behörde aufgenommen, geschweige denn dort Druck ausgeübt.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt in dieser Sache auf deutsche Behörden Druck ausgeübt.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Schließung des Kiosks gefordert, da ich dessen Rechtsstatus bis vor wenigen Tagen nicht offiziell kannte. 

Ich habe zu keinem Zeitpunkt geäußert und gefordert, dass Ungeimpfte nicht an diesem Kiosk essen dürfen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt weder dienstlich noch privat Ungeimpfte in irgend einer anderen Weise diffamiert oder diskreditiert. 

All gegenteiligen Behauptungen in den Sozialen Medien sind unwahr. Ich bekenne offen, dass ich stets meinen Standpunkt gegen die Missachtung jeglichen Rechts an diesem Standort klar und deutlich geäußert habe. Auch habe ich mich in Einzelfällen dort mit Befürwortern des Geschehens und mit Menschen, die mich auf das Gröblichste verleumdet haben, persönlich auseinandergesetzt. Ich habe diesbezüglich stets auf Diskretion geachtet, um das Gesicht derer zu wahren, die selbst vor vulgärster Sprache nicht zurückschreckten. Aus dem vorstehenden kann sich jeder ein vollständiges Bild darüber machen, wie groß mein Anteil in der Sache ist. Woher die über mich verbreiteten Lügen kommen, kann ich  leider nicht nachvollziehen, da ich persönlich nicht in den sozialen Medien unterwegs bin. Gegen den Wortlaut der Petition behalte ich mir rechtliche Schritte vor. 

 

Gestatten Sie mir aber nachstehend zu den Argumenten, die im Zuge der Petition geäußert wurden, einige Anmerkungen und Richtigstellungen vorzunehmen:

 

1.

Wenn der Imbiss nicht genehmigt ist, war er vom ersten Tag an in rechtswidriger Weise geöffnet. Insofern oblag es den zuständigen tschechischen Behörden, dagegen vorzugehen. Die Schließung erfolgte offensichtlich durch die Tschechischen Behörden. Es wäre ja ansonsten ein vollständiges Versagen von Verwaltungshandeln, wenn erst ein deutscher Bürgermeister eine tschechische Behörde darauf aufmerksam machen muss, dass eine ungenehmigte Gastronomie geöffnet hat. Bitte gehen Sie davon aus, dass dies den tschechischen Behörden bekannt war.

 

2.

Der Unternehmer wird für seine wirtschaftliche Risikobereitschaft und seinen Erfolg gelobt. Ist diese Einschätzung gerechtfertigt? Auch bei uns gibt es tüchtige und risikobereite Unternehmen in der Gastronomie. Diese werden regelmäßig bzgl. der Einhaltung geltender Gesetze kontrolliert. Sie müssen oft nicht wenig Geld in die Hand nehmen, um Auflagen zu erfüllen bzw. Mängel zu beseitigen. Es ist gerade kein besonderer Verdienst, wenn man jenseits jeglicher Kontrolle sein Gewerbe ausübt. Man muss deshalb eher von einem geringen Risiko bzw. von einem unberechtigten Wettbewerbsvorteil sprechen.

 

3.

Wenn jemand ungenehmigt ein Gewerbe an einem exponierten Standort eröffnet, während alle anderen gleichartigen Betriebe aufgrund von staatlichen Anordnungen schließen müssen, dann ist dies ungerecht. Nicht derjenige ist schuld, der nach Recht und Gesetz handelt, sondern der, der sich nicht daran hält. Nicht wer sich traut ein solches Geschäft aufzumachen, wenn andere nicht dürfen, hat Respekt verdient. Im Gegenteil derjenige, der nach einer angeordneten Schließung seine in fleißiger jahrelanger harter Arbeit angesparten Reserven aufbraucht, um danach geschwächt wieder an den Start zu gehen, verdient unseren Respekt.

 

4.

Es gab schon vor langer Zeit immer wieder Bemühungen, auf deutscher Seite Imbissmöglichkeiten am Erzgebirgskamm zu etablieren. An risikofreundlichen Unternehmern mangelte es auch bei uns nicht. Leider war es aussichtslos, entsprechende Genehmigungen zu bekommen, weil es sich am Erzgebirgskamm naturschutzfachlich um großflächige Schutzgebiete verschiedenster Art sowie baurechtlich um den so genannten Außenbereich handelt und weil die Gebiete dem Waldrecht unterliegen. Auch nach tschechischem Recht bedarf es eines aufwendigen und auch kostspieligen Genehmigungsverfahrens, um Gastronomie zu etablieren. Die Einschränkungen sind so groß, dass selbst Beschilderungen nicht ohne Genehmigung angebracht werden dürfen. Deshalb bedarf es viel Beharrlichkeit und Komprommisbereitschaft, gerade im Kammgebiet Tourismus zu entwickeln

 

5.

Mir wird der Vorwurf gemacht, gegen Tourismus und gegen die Deutsch-Tschechische Freundschaft zu sein. Ich unterlasse es, dazu eine lange Liste meiner diesbezüglichen Aktivitäten aufzuzählen. Was ich aber doch erwähnen und betonen möchte, ist mein Einsatz für einen nachhaltigen und wertschöpfenden Tourismus für unsere Region. Es möge sich jeder die Frage selbst beantworten, wie nachhaltig und wertschöpfend für unsere Gemeinden im Erzgebirgskreis ein Imbiss mit lauter Musik und jede Menge Wegwerfmüll in diesem Naturrefugium ist?

 

6.

In eigener Sache möchte ich noch etwas klarstellen. Wer für die Abschaffung „der Herrschaft des Rechts“ plädiert, muss sich wohl überlegen, was er da fordert. Jeder Bürgermeister, jeder Landrat und auch jeder gewählte Gemeinderat legt seinen Eid darauf ab, die Gesetze von Bund und Land einzuhalten und für diese einzutreten. Einen Eid sehe ich nicht als eine Floskel, die nicht mehr interessiert, wenn man gefordert und angefeindet wird. Ich sehe meine Verantwortung darin, für die Einhaltung des Rechts einzutreten und auch danach zu handeln. Und als ganz normaler Bürger, der ich ja auch als Privatmann bin, wünsche ich mir von allen politisch Handelnden, dass sie diese Verantwortung zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in unserem Land auch wahrnehmen. Ich wünsche mir nicht, in einem Land zu leben, wo kein Recht herrscht.

 

Gez.

Uwe Staab

Bürgermeister

Erklärung der Bürgermeisterin von Nové Hamry zur Schließung

GRÜNDE FÜR DIE ÜBERGABE DES ZOLLHAUSES VOM FRÜHEREN PÄCHTER AN DIE GEMEINDE NOVÝ HAMRY

1. Das Zollhaus ist im Besitz der Gemeinde Nové Hamry, die Grundstücke unter dem Zollhaus und in der Umgebung sind im Besitz der Religionsgemeinschaft und des Bezirks Karlovy Vary. 

2. Das Zollgebäude wurde für einen festen Zeitraum bis zum 31.12.2021 an den Imbissbetreiber verpachtet. Derzeit gibt es keinen diesbezüglichen Pachtvertrag, da der Imbissbetreiber die Verlängerung des Pachtvertrags nicht rechtzeitig beantragt
hat.

3. Die Gemeinde hat keinen Pachtvertrag mehr für das Grundstück unter dem Zollhaus abgeschlossen. Der  Grundstückseigentümer, die Religionsgemeinschaft, möchte kein Zollhaus auf ihrem Grundstück haben und fordert die Gemeinde auf, das Bauwerk zu entfernen. Sie hat der Gemeinde eine Frist bis April 2022 eingeräumt.

4. Die Religionsgemeinschaft hat angekündigt, dass sie das Grundstück unter dem Zollhaus an die Gemeinde weder verpachten noch verkaufen wird.

5. Das Zollgebäude wurde in der Vergangenheit an dieser Stelle anscheinend illegal errichtet. Die Gemeinde Nejdek, die zuständige Baugenehmigungsbehörde, hat ein Verfahren zur Abtragung des Gebäudes eingeleitet.

Ergänzende Informationen:
Der Gemeinde liegt eine ablehnende Stellungnahme des Grundstückseigentümers des Grundstücks unter dem Zollgebäude und unter den umliegenden Grundstücken der Religionsgemeinschaft gegen den Betrieb des Imbisses vor, in der es heißt, dass durch den Betrieb des Imbisses andere Grundstücke der Religionsgemeinschaft erheblich beeinträchtigt und Bäume beschädigt werden und ein Verstoß gegen das Forstgesetz und unberechtigte Nutzung von Grundstücken vorliegt. Es lag ein Verstoß gegen § 20 Abs. (1) und (5) des Forstgesetzes vor, da dort angeblich Massenveranstaltungen ohne vorherige Benachrichtigung des Eigentümers organisiert wurden.

Die Vertreter der Gemeinde Nové Hamry wollen die Imbissaktivitäten und die freundschaftlichen internationalen Begegnungen am Zollhaus keineswegs verhindern, was die Imbissbetreiber aus der gegenseitigen Kommunikation wissen. Die oben genannten Gründe sind jedoch so gravierend, dass die Gemeinde das Gebäude nicht vermieten wird, bis die Situation geklärt ist.

Nové Hamry, 18.02.2022

Eva Machková
Bürgermeisterin

(Übersetzung aus dem tschechischen Original durch einen vereidigten Übersetzer)