Öffentliche Bekanntmachungen

Vorläufige Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl am 14.06.2026

Vorläufiges Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl am 14.06.2026 (Anzahl der Wählerstimmen)

Da die Angabe der Wahlbeteiligung pro Wahllokal aufgrund der…

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die Gruppenauskunft vor Wahlen – Widerspruchsrecht

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025…

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Haushaltsbefragung — Mikrozensus 2026 gestartet

Seit Anfang 2026 erfolgt im Freistaat Sachsen — wie im gesamten Bundesgebiet — die
Durchführung des jährlichen Mikrozensus. Diese „kleine…

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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - Auswirkungen im Meldewesen

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ist am 1. Januar 2026
in Kraft treten.

Die Wehrerfassung erfolgt danach künftig durch die…

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Bekanntmachung der 12. Sitzung des Bauausschusses

Am Donnerstag, 13. November 2025 findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Eibenstock die 12. Sitzung des Bauausschusses statt. 

Tagesordnung:

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Veröffentlichung zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in der Fassung vom September 2025

Der Stadtrat der Stadt Eibenstock hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 (140/12/25) den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt…

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Wichtiger Hinweis zum hier verwendeten Begriff der "Öffentlichen Bekanntmachung"

Bitte beachten Sie, dass die hier eingestellten Bekanntmachungen keine Öffentliche Bekanntmachungen i.S.d. § 1 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (siehe hier) handelt. Die hier abrufbaren PDF Dateien stellen lediglich einen Service der Stadt Eibenstock dar, amtlich im Amtsblatt der Stadt Eibenstock veröffentlichte Öffentliche Bekanntmachungen abzurufen.

Hinweis zur Veröffentlichung nach § 4a Baugesetzbuch (siehe hier):

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine öffentliche Bekanntmachung, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene, zusätzliche Verpflichtung, diese Inhalte auf der Homepage der Stadt einzustellen.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Bekanntmachungssatzung der Stadt Eibenstock.