Kindertagesstättenbeiträge werden erhöht
Mit der Entscheidung des Stadtrates zur Erhöhung der Kindertagesstättenbeiträge zu Beginn des Jahres 2020 für alle Kindertagesstätten der Stadt Eibenstock sind die Weichen für die Gesamtfinanzierung der Kindertagesstätten in Anpassung an die Entwicklung der Kostenstrukturen gestellt worden. Der Stadtrat bleibt dabei bei dem System der Staffelung nach Familien und Alleinerziehenden sowie nach 1., 2. und 3. Kind der jeweiligen Familie. Demnach steigt der Höchstsatz für einen Kindertagesstättenplatz von 108,04 EUR auf 110,00 EUR und für einen Krippenplatz von 200,42 EUR auf 210,00 EUR. Für einen Hortplatz bleibt der Beitrag von 61,00 EUR unverändert. Dies entspricht einer Steigerung von durchschnittlich 5 %. Im vergangenen Jahr wurde ja trotz ebenfalls gestiegener Kosten auf eine Erhöhung der Beiträge verzichtet. Lediglich im Bereich der Kinderkrippe war eine Erhöhung aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorzunehmen gewesen. Damit ist die neuerliche Erhöhung auch als sehr moderat anzusehen, gab es doch in den letzten Jahren weitestgehend stabile Beiträge. Die alljährlich immer wieder neu stattfindende Grundsatzdiskussion zum Thema „Elternbeiträge für Kindertagesstätten“ zeigt die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema auf. Im Freistaat Sachsen basiert die Finanzierung der Kindertagesstätten auf drei Säulen. Die erste Säule ist der Landeszuschuss, die zweite Säule ist der gemeindliche Zuschuss und die dritte Säule stellt die Elternbeiträge dar. Parallel dazu gibt es eine vierte Säule bei Freien Trägern, wonach diese ebenfalls einen Eigenanteil von bis zu 5 % leisten sollen. Je nach Leistungskraft der Träger reduziert sich der Prozentsatz dahin gehend, dass auch hierfür die Gemeinde einspringen muss. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich ebenfalls aus der gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Hier hatten wir in diesem Jahr eine Gesetzesnovellierung, wonach die Entscheidungsspanne des Stadtrates bei der Festlegung der Elternbeiträge für Kinderkrippe auf 15 % bis 23 %, für Kindergarten auf 15 % bis 30 % und beim Schulhort gar von 0 % bis 30 % festgesetzt wurde. In der alten Gesetzesregelung betrugen die Prozentsätze 20 % bis 23 % in der Kinderkrippe, 15 % bis 23 % im Kindergarten bzw. beim Hort 20 % bis 30 %. Damit erhielten die Kommunen zwar einen größeren Entscheidungsspielraum zur Festsetzung der Elternbeiträge, was aber gleichzeitig eine wesentlich größere Verantwortung gegenüber dem Gesamthaushalt der Stadt zur Folge hat. Eine Absenkung des prozentualen Elternanteils an der Gesamtfinanzierung führt ja automatisch zu einem wesentlich höheren Anteil der Stadt an der Gesamtfinanzierung. Parallel zur Absenkung der Prozente für die Elternbeiträge erfolgte ebenfalls eine Absenkung des Betreuungsschlüssels. Für Kindertagesstätten beträgt der Betreuungsschlüssel seit 2018 12 Kinder je Erzieher. Für Kinderkrippen wurde der Betreuungsschlüssel stufenweise bis 2018 von ursprünglich 6 auf 5 Kinder je Erzieher abgesenkt. Dies wiederum hat zur Folge, dass mehr Erzieherpersonal benötigt wird und deshalb die Personalkosten natürlich zwangsläufig steigen. Aus diesem Grunde ist ein maßvolles Vorgehen, was einerseits die Elternbeiträge schont und andererseits den städtischen Haushalt finanzierbar macht, gefragt. Unter diesen Voraussetzungen war die Entscheidungsfindung mit Sicherheit nicht ganz einfach. Die Kosten der Kindertagesstätten sind in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Immerhin betrugen die Kosten für die Finanzierung der Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2018 mit 2.268.361 EURO, was rund 18 % des Gesamthaushaltes der Stadt Eibenstock entspricht. Allein zwischen 2015 und 2019 betrug die Steigerung 432.331 EURO, also rund 19 %. Abzüglich aller Einnahmen musste die Stadt in 2018 einen Eigenanteil von 937.624 EUR erbringen. Insofern ist die Entscheidung des Stadtrates zur geringfügigen Anhebung der Elternbeiträge sicherlich im Sinne der Gesamtfinanzierung der Stadt Eibenstock als sehr umsichtig und moderat einzuschätzen.
Uwe Staab
Bürgermeister





