AB 10/2025 Polizeiverordnung zu Freigängerkatzen erlassen

Polizeiverordnung zu Freigängerkatzen erlassen

Nach intensiver Diskussion hat der Stadtrat am 29. April 2025 die Polizeiverordnung zur Verhinderung von unkontrollierter Fortpflanzung von Katzen beschlossen. Der Beschlussfassung gingen Ausschusssitzungen und zwei Stadtratssitzungen voraus, in dem das Für und Wider diskutiert wurde. Mit dieser Entscheidung ist die Stadt Eibenstock weit und breit die erste Gemeinde, die eine Satzung dieser Art erlassen hat. Hintergrund hierfür sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die tatsächlichen Verhältnisse beim Thema „Katzenhaltung“ bzw. „Fundkatzenversorgung“. Rein rechtlich gesehen, fallen Fundkatzen, genau wie andere Fundsachen, in die Verantwortung der Städte und Gemeinden. Diese sind verpflichtet, mindestens sechs Monate Fundsachen aufzubewahren bzw. bei Tieren diese auch zu versorgen. Dafür haben wir aber keinerlei Voraussetzungen, was unweigerlich zu großen Problemen führen würde, gäbe es nicht das Tierheim in Bockau. Diese Tierauffangstation nimmt einen großen Teil der Fundtiere der Städte und Gemeinden im ehemaligen Altlandkreis Aue auf und versorgt diese gesetzeskonform. Waren es im Jahr 2019 noch 46 Katzen, die abgegeben worden sind, steigerte sich dies in 2020 auf über 100 Katzen, 2021 auf 156 Katzen, 2022 bereits auf 175 Katzen, 2023 auf 230 Tiere und 2024 nahm man 239 Katzen auf. Im vergangenen Jahr kamen allein 226 Katzen als Fundtiere über die Ordnungsämter in das Tierheim. Diese Zahlen sprechen für sich und zeigen eine doch recht eindeutige Tendenz auf. Nun mag man sagen, für 12 Gemeinden ist dies gar nicht so viel, aber die Kosten für das Tierheim müssen ja trotzdem in der Solidargemeinschaft finanziert werden. Im vergangenen Jahr lagen allein die Tierarztkosten für die Betreuung der Fundtiere bei 53.800 EUR. Den höchsten Anteil an den Gesamtkosten des Tierheims in Höhe von 274.000 EUR betragen die Personalkosten mit rund 147.000 EUR. Zur Finanzierung des Tierheims geben mittlerweile die meisten Kommunen 1,00 EUR je Einwohner und Jahr an den Trägerverein. Dieser übernimmt quasi die kommunale Pflichtaufgabe für die Gemeinden und muss mit dem zur Verfügung gestellten Geld zurechtkommen. Wenn die Anzahl der Fundkatzen jedoch weiter so dramatisch zunimmt, werden die Kosten für die Städte und Gemeinden auf jeden Fall steigen müssen. Die nun verabschiedete Polizeiverordnung schreibt allen Katzenbesitzern vor, deren Katzen Freigänger sind, diese kastrieren und chippen zu lassen. Damit ist auch eine Registrierung bei den Netzwerken Findefix oder TASSO erforderlich. Die Kosten für die Kastration müssen vom Katzenhalter getragen werden. Ausnahmen von der Kastrationspflicht bestehen für Zuchtkatzen und für Katzen, die zu landwirtschaftlichen Betrieben im Haupt- und Nebenerwerb gehören. Mit dieser Satzung wird neben der unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen auch erreicht, dass Fundkatzen schneller und direkt an die Katzenhalter zurückgeführt werden können. Auch soll erreicht werden, dass neben der Reduzierung der Anzahl der im Tierheim zu betreuenden Katzen auch eine Reduktion der Tierarztkosten beim Tierschutzverein erfolgt. Es ist sicher verständlich, dass die Kosten für die Kastration von Katzen nicht von der Allgemeinheit finanziert werden können, sondern dass mit dem Besitz eines Tieres ja auch eine gewisse Verantwortung jedes Tierhalters gegenüber der Öffentlichkeit einhergeht. Ein Hauptthema in der Diskussion waren auch die zusätzlichen bürokratischen Aufwendungen innerhalb der jeweiligen Verwaltungen zur Kontrolle der Umsetzung dieser Polizeiverordnung. Auch hier muss man wieder darauf verweisen, dass wir ja einen wesentlich größeren Verwaltungsaufwand hätten, gäbe es das Tierheim nicht, das die Fundtiere den Gemeinden abnimmt. Es ist auch nicht geplant, jeden Katzenhalter nun zu überprüfen, ob er seiner Kastrations- und Chippflicht nachkommt. Vielmehr wird es so laufen, dass bei jedem Fundtier geprüft wird, wem es gehört. Wenn dann festgestellt wird, dass der Eigentümer seiner Pflicht gemäß dieser Polizeiverordnung nicht nachgekommen ist, wird es die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren geben. Ähnlich wie beispielsweise bei der Gurtpflicht entsteht ein bürokratischer Aufwand also erst dann, wenn jemand „erwischt“ wird. Da der Anlauf für eine bundesweite Regelung vorerst gescheitert ist und eine Landesregelung noch nicht klar in Sicht ist, müssen die Gemeinden im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenzen Regelungen zur Beherrschung dieses Problems erlassen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine solche Regelung, wenn sie zum ersten Mal und als Vorreiter eingeführt wird, durchaus rechtlichen Korrekturbedarf haben könnte. Dies soll in Kauf genommen werden, um ein Zeichen zu setzen. Es soll gar nicht erst so weit kommen, wie es beispielsweise in anderen Regionen Europas mit den frei laufenden wilden Hunden der Fall ist. Insofern begeben wir uns auf Neuland und es ist zu wünschen, dass alle Katzenhalter unserer Satzung folgen. Wenn wir damit ein positives Beispiel geschaffen haben, werden sicher auch die anderen Gemeinden, die das Tierheim Bockau beschicken, nachziehen.

Uwe Staab (Bürgermeister)