AB 07/2025 Schulkleidungspflicht wird aufgehoben

Schulkleidungspflicht wird aufgehoben

Es gab wohl selten im Stadtrat eine ablehnende Entscheidung, die mit einem großen Bedauern getroffen wurde. In seiner Sitzung am 27. Februar 2025 hat der Stadtrat von Eibenstock entschieden, die Pflicht zum Tragen der Schulkleidung an der Grundschule Eibenstock aufzuheben. Vorausgegangen war im Herbst des vergangenen Jahres eine Umfrage unter den Eltern der Klassen 1 bis 3 der Vorschulkinder in den Kindertagesstätten. Bei dieser Elternumfrage waren insgesamt vier Einzelfragen zu beantworten, die Aufschluss geben sollten, wie die Entscheidungslage bei den Eltern der Grundschulkinder momentan ist. Damit wurde eine wesentlich detailliertere Umfrage durchgeführt als bei der letzten Evaluation vor 5 Jahren. Alle Eltern bekamen den Fragebogen persönlich zugeleitet. Die Wahlbeteiligung der Eltern lag bei 63,5 %. Dies ist insofern schade, weil sie doch für eine gewisse Unsicherheit bei der Bewertung der Umfrageergebnisse sorgte. Erfreulicherweise haben viele Eltern zusätzlich zu den Ja-/ Nein-Kreuzchen ihre Argumente aufgeschrieben, was für ein gut auswertbares Meinungsbild sorgte. Würde man nur die abgegebenen Stimmzettel bewerten, so ergäbe sich im Allgemeinen eine Zustimmung zur Schulkleidung von mehr als 75 %. Rechnet man dies jedoch auf die gesamte Elternschaft hoch, so liegt die Zustimmung knapp unter 50 %. Auch in den zusätzlichen Meinungsäußerungen wurde eine gewisse Skepsis deutlich. Ein deutlicher Trend ging in Richtung der Herausstellung des Rechts auf Individualität bei den Kindern. Geht man davon aus, dass die Eltern, die den Stimmzettel nicht abgegeben haben, ein gewisses Desinteresse am Thema „Schulkleidung“ haben, muss man doch der Hochrechnung auf die gesamte Elternzahl einen gewissen Vorrang geben. Aus diesem Grunde hat dann auch der Stadtrat diese grundsätzliche Entscheidung so getroffen. Dabei war auch der Zeitpunkt der Entscheidung wichtig, weil man jetzt die Bestellung der Schulkleidung für das neue Schuljahr hätte durchführen müssen. Sowohl der Bestellprozess bei den Eltern als auch in der Schule bei der Beschaffung der Schulkleidung hat einen gewissen Aufwand verursacht, der nun wegfällt. Es bleibt nun noch eine wichtige Aussage bzw. ein Wunsch des Stadtrates bestehen. In allen Schulen der Stadt soll es eine Schulkleidung dahin gehend geben, die es den Schülern ermöglicht, ihre Schule bei verschiedenen Veranstaltungen im Ort oder auch außerhalb unseres Ortes nach außen zu vertreten. Sei es bei Sportwettkämpfen, bei Kulturauftritten oder auch anderen Veranstaltungen, es wäre wünschenswert, hier nach und nach Kleidung anzuschaffen, die alle Schüler mit Stolz auf ihre Schule tragen. Dazu soll es mit den Schulleitern ein entsprechendes Gespräch geben. In den Schulen soll dann gemeinsam mit den Schülern ein diesbezügliches Projekt entwickelt werden. Dennoch möchte ich trotz der Aufhebung der Schulkleidungspflicht ein positives Fazit ziehen. Die Grundschule Eibenstock war die einzige staatliche Grundschule im Freistaat Sachsen, für die eine Schulkleidungspflicht eingeführt wurde. Anfangs geschah dies mit einer doch recht großen Begeisterung. Auch bei den Schülern kam dies sehr gut an. Jedoch im Laufe der Zeit war die Begeisterung nicht aufrechtzuerhalten. Für das Lehrerkollektiv war die Umsetzung der Schulkleidungspflicht eine große Herausforderung. Da es für das verpflichtende Tragen einer Schulkleidung in Sachsen bzw. in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gibt, war auch die Stadtratsentscheidung zur Einführung der Schulkleidungspflicht eine Gratwanderung. Dies wurde auch immer wieder betont. Insofern lag es auch in keinesfalls in der Absicht der Stadt, das Nichttragen der Schulkleidung zu sanktionieren. Dies wiederum weichte aber den gesamten Grundgedanken und die Argumente zur Schulkleidung von Anfang an immer wieder auf. Es bleibt nun die Frage, was mit der restlichen Schulkleidung geschieht, die noch auf Lager ist. Diese kann nach wie vor weiterhin erworben werden. Die städtische Stützung auf die Kleidungsstücke bleibt bis zum Ausverkauf erhalten. Auch ist es weiterhin wünschenswert, wenn Schüler die Schulkleidung sowohl im Unterricht als auch bei Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb tragen. Auf alle Fälle war es unterm Strich ein gutes Projekt, was immerhin über einen langen Zeitraum für ein Alleinstellungsmerkmal der Grundschule Eibenstock sorgte.

Uwe Staab (Bürgermeister)