AB 24/2024 Grundsteuerhebesatzsatzung für 2025 verabschiedet

Grundsteuerhebesatzsatzung für 2025 verabschiedet

Das Thema der Änderung des Grundsteuergesetzes beschäftigt alle Flächeneigentümer deutschlandweit schon seit einiger Zeit. Jeder Grundstückseigentümer war verpflichtet, bei den zuständigen Finanzämtern eine Grundsteuererklärung abzugeben. Dies ist mittlerweile abgeschlossen, die meisten Eigentümer haben auch bereits ihren Grundsteuermessbescheid erhalten. Dem Stadtrat oblag es nun, für das Jahr 2025 den Hebesatz für die Grundsteuern A und B auf dem Gemeindeterritorium Eibenstock festzulegen. Dies ist in der Sitzung am 14. November 2024 erfolgt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde von 400% auf 150% und der Hebesatz für die Grundsteuer B von 430% auf 380% herabgesetzt. Seitens der Landes- und Bundesregierung war an die Kommunen die Aufforderung gegangen, mit der Grundsteuerreform eine Aufkommensneutralität zu erreichen. Mit diesem Begriff hat man einerseits Hoffnungen geweckt und andererseits auch Verunsicherung erzeugt. Für jemanden, der nicht in der Verwaltung tätig ist, erschließt sich die Begrifflichkeit nicht automatisch. Unter Aufkommensneutralität ist zu verstehen, dass die Städte und Gemeinden im ersten Jahr nach der Grundsteuerreform nicht mehr Grundsteuern einnehmen sollten, wie es nach den alten Grundsteuerregeln gegeben war. Dies klingt eigentlich sehr einfach, ist aber in der Praxis sehr schwer umzusetzen. Ich möchte das am Beispiel der Grundsteuer B erläutern. Im Jahr 2024 nimmt die Stadt Eibenstock über die Grundsteuer B 714.000 EUR ein. Dieser Betrag wird aus der Summe aller bis dato gültigen Grundsteuermessbescheide, multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, ermittelt. Diese Messbetragssumme für Eibenstock beträgt 2024 166.000 EUR. Der Hebesatz liegt bei 430 %, was dann zu dem oben genannten Gesamtaufkommen an Grundsteuer führt. Um den Kommunen die Entscheidung zu erleichtern, hat man ein Transparenzregister erstellt und darin für jede Kommune einen Hebesatzkorridor veröffentlicht. Für Eibenstock beträgt dieser Korridor 355 % bis 390 %. Aktuell haben bei uns 87 % der Grundstückseigentümer ihre Bescheide mit den neuen Grundsteuermessbeträgen erhalten. Das heißt konkret, für die Ermittlung einer genauen zu erwartenden Grundsteuereinnahme für 2025 fehlen noch 13 % der Grundsteuermessbescheide seitens des Finanzamtes. Dies macht im Augenblick eine aufkommensneutrale Entscheidung des Stadtrates sehr schwierig. Die Unsicherheit wird umso größer, da ja auch eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern Widersprüche gegen ihre Messbescheide eingelegt haben, deren Bescheidung noch aussteht. Das wiederum kann dazu führen, dass der gesamte Grundsteuermessbetrag für unsere Gemeinde noch abgesenkt wird. Mit diesen 87 % Grundsteuermessbescheiden liegt der aufsummierte Grundsteuermessbetrag für Eibenstock aktuell bei 205.897 EUR. Der Stadtrat hat entschieden, den Hebesatz auf 380 % abzusenken, was zu einem aktuell prognostizierten Aufkommen von 782.408 EUR führen würde. Der genaue gemeindescharfe Grundsteuermessbetrag wird erst dann feststehen, wenn 100 % der Bescheide vom Finanzamt vorliegen und alle Widersprüche bestandskräftig beschieden sind. Wann dies der Fall sein wird, kann uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand sagen. Aus diesem Grunde stellt die Entscheidung des Stadtrates eine Abwägung dar, um mit Sicherheit auf die ursprüngliche Grundsteuereinnahme der vergangenen Jahre zu kommen. Ebenso hat der Stadtrat entschieden, nach einem Jahr die Entscheidung zu evaluieren und anhand der dann vorliegenden Datenlage den Hebesatz noch einmal anzupacken und gegebenenfalls nochmals zu verändern. Bei der Grundsteuer A ist die Datenlage so, dass 85 % der Bescheide vom Finanzamt vorliegen und die Messbetragssumme von 5.500 auf aktuell 19.736 EUR angewachsen ist. Mit der Entscheidung zum 150-prozentigen Hebesatz würde sich das Aufkommen der Grundsteuer A von 22.000 auf 29.604 EUR verändern. Wir gehen davon aus, dass mit der Bearbeitung der Widersprüche und der letzten Bescheide die Aufkommensneutralität gewahrt bleibt und der jetzige aktuelle Stand der Einnahmenerwartung noch einmal deutlich zurückgehen wird. Es muss noch erwähnt werden, dass viele Grundstückseigentümer mit dem Begriff Aufkommensneutralität verbunden haben, dass sich deren Grundsteuern nicht erhöhen werden. Die Realität aber ist eine andere. Es wird der eine Grundstückseigentümer weniger bezahlen und der andere wird mehr bezahlen müssen. Dies ist einzig und allein auf die Bewertungskriterien des Staates bzw. der Finanzämter zurückzuführen. Mit diesem aktuellen Stand hoffen wir, dem ursprünglichen Ansatz von Bund und Land zur Aufkommensneutralität gerecht geworden zu sein und für die Grundstückseigentümer eine moderate Entscheidung getroffen zu haben.

Uwe Staab  (Bürgermeister)