Neue Kostensatzungen für Kindertagesstätten und Bibliothek
Zur letzten Stadtratssitzung am 1. Oktober 2024 wurden zwei Kostensatzungen für städtische Einrichtungen neu verabschiedet. Zum einen erfolgte die jährliche Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge und zum anderen der Erlass der neuen Gebührensatzung für die Stadtbibliothek. Bei ersterer ist ja jedes Jahr die Kalkulation zu den Kindertagesstätten neu zu erarbeiten und auf deren Basis dann der Stadtrat zur Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten zu entscheiden hat. Die letzte Beschlussfassung zur Erhöhung erfolgte am 23. September 2021. Im Jahr 2022 wurde keine Erhöhung empfohlen und im Jahr 2023 die vorgeschlagene Erhöhung durch den Stadtrat abgelehnt. In diesem Jahr werden nunmehr die Beiträge geringfügig angepasst. Bei den Kinderkrippenplätzen steigt der Elternbeitrag um 10 EUR von 235 auf 245 EURO, bei den Kindergartenplätzen um 15 EURO von 120 auf 135 EURO und bei den Hortplätzen um 5 EURO von 65,00 EURO auf 70,00 EUR. Für Alleinerziehende und jedes weitere Kind gibt es gestaffelt z.T. erhebliche Ermäßigungen. Hinsichtlich der Beiträge lässt der Gesetzgeber dem Stadtrat verschiedene Spielräume. Bei den Kinderkrippen muss der Beitrag in einem Bereich von 15% bis 23% der Gesamtkosten eines Platzes liegen, beim Kindergarten zwischen 15% und 30% und beim Hort zwischen 0% und 30%. Mit seiner Entscheidung zur geringfügigen Erhöhung der Beiträge bewegt sich der Stadtrat an der unteren Grenze des vorgegebenen Entscheidungskorridors. Ein Kinderkrippenplatz kostete in der Stadt Eibenstock im Jahr 2023 genau 1.237,65 EURO, ein Kindergartenplatz 515,69 EURO und ein Hortplatz 278,47 EURO. Die Stadt Eibenstock trägt den Hauptanteil der Kosten für die gesamten Kindertagesstätten unseres Ortes. Für 2023 kann die Zahl noch nicht genannt werden, weil der Jahresabschluss noch nicht bestätigt ist. In 2022 wurden alle Kindertagesstätten mit einem Betrag von 1.131.500,97 EURO aus dem Haushalt der Stadt bezuschusst. Als 2. Säule der Finanzierung übernahm der Freistaat Sachsen mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 904.287,57 EURO entsprechend des Belegungsstandes in den Kindertagesstätten zum 1. April eines jeden Jahres. Die Elternbeiträge in allen 3 Kitas betrugen 504.208,83 EURO. Bemerkenswert ist auch, dass die Entscheidung des Stadtrates nicht nur für die städtische Einrichtung gilt sondern auch für die freien Träger, den Kindergarten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Eibenstock - Carlsfeld in Eibenstock und den Kindergarten Sonneneck des Diakonischen Werkes in Sosa. Die Elternbeiträge müssen in einem Gemeindeterritorium für alle Kindertagesstätten gleich sein. Deshalb ist die Entscheidung des Stadtrates auch eine Entscheidung für die freien Träger, die ja letztendlich mit den Elternbeiträgen einen Teil ihrer Einrichtungen finanzieren müssen. Mit dieser geringfügigen Erhöhung wird ein Teil der deutlich gestiegenen Kosten für die Kindertagesstätten im Jahr 2025 abgefangen. Die neuen Beiträge gelten nun wieder für ein Jahr vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025.
Bei der Bibliothek erfolgte eine Anpassung der Kosten, weil die Stadt verpflichtet ist, alle 5 Jahre eine Neukalkulation vorzunehmen. Bei der Stadtbibliothek liegt die letzte Kalkulation allerdings mehr als 10 Jahre zurück. Aus diesem Grunde war also die Neufassung der Gebührensatzung für die Bibliothek längst überfällig. Insgesamt hat die Stadtbibliothek aktuell 281 Leser und verfügt aktuell über 15.600 Medien. Im vergangenen Jahr erfolgten 4.814 Ausleihen. Die Gesamtkosten der Stadtbibliothek incl. Personalkosten betrugen in 2023 knapp 83.000 EURO. Würde man kostendeckende Preise für die Stadtbibliothek erheben, würde bei der aktuellen Leserzahl eine Jahresgebühr von 310,14 EURO anfallen. Dies ist natürlich nicht sinnvoll und auch nicht gewollt. Die Stadt möchte ja, dass möglichst viele Bürger und Gäste Buchausleihen in unserer sehr gut ausgestatteten Bibliothek vornehmen. Aus diesem Grunde waren alle bisherigen Gebühren immer auch politische Preise, die einen Anreizcharakter haben. Dabei wird es auch mit der neuen Gebührensatzung bleiben. Allerdings wurde eine Verdopplung der Jahresgebühr von 7,50 EUR auf 15.00 EUR je Leser durchgeführt. Auch die Gebühr für Leser unter 18 Jahren wurde von 2,50 EUR auf 5,00 EUR verdoppelt. Der Ermäßigungstarif ab jedem weiteren Kind in der Familie fiel weg. Angesichts der hervorragenden Ausstattung und der sehr guten Betreuung in der Stadtbibliothek ist diese Gebühr pro Jahr sicher angemessen. Neben diesen Hauptgebühren gibt es noch einmalige Kosten, die anfallen, z. Bsp. das Ausstellen eines Leseausweises oder auch bei Fristüberschreitungen bzw. bei Beschädigungen an den Büchern. Da sich jedoch gerade bei der Bibliothek das Ganze immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau befindet, relativiert sich die Verdopplung der Gebühren verständlicherweise. Angesichts der immer schwieriger werdenden Haushaltslage ist es notwendig, dass seitens der Stadt moderat und besonnen auch Anpassungen bei den Einnahmen durchgeführt werden müssen. Mit den beiden Kostensatzungen ist dem Stadtrat ein behutsamer Schritt gelungen.
Uwe Staab (Bürgermeister)