Kindertagesstättenfinanzierung für 2024 beschlossen
In der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2023 hat der Stadtrat über die Höhe der Elternbeiträge beschlossen. Mit dieser Beschlussfassung wird damit die Kindertagesstättenfinanzierung für das Jahr 2024 festgelegt. Die vier Säulen der Finanzierung der Kindertagesstätten sind neben den Elternbeiträgen der Landeszuschuss, der kommunale Zuschuss aus dem Stadthaushalt und der Trägeranteil bei den freien Einrichtungen. Basis für die Erhebung der Elternbeiträge ist stets die Kalkulation bzw. Abrechnung der Kindertagesstättenfinanzierung des Vorjahres. Das heißt, die Bezugswerte für die Entscheidung des Stadtrates für die Elternbeiträge im Jahr 2024 basieren auf der Abrechnung des Haushaltsjahres 2022. Die Kosten für die Betreibung der Kindertagesstätten in der Stadt Eibenstock betrugen im Jahr 2022 2.486.906 EUR. Davon entfallen auf den Sachkostenanteil 473.189 EUR, die restliche Summe sind Personalkosten. Da in den vergangenen Jahren der Personalschlüssel kontinuierlich gesenkt wurde, erhöhte sich der Personalbedarf in den Kindereinrichtungen im gleichen Zuge. Daraus ergeben sich folgende Werte für die einzelnen Sparten der Kindertagesstätten. Ein Krippenplatz kostete durchschnittlich in Eibenstock im Jahr 2022 je Monat 1.414,09 EUR, ein Kindergartenplatz 589,20 EUR und ein Hortplatz 318,17 EUR. Der Elternanteil ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber gibt hierbei Ermächtigungsspannen vor, innerhalb derer der Stadtrat den Elternbeitrag festlegen kann. Bei der Kinderkrippe beträgt die Spanne zwischen 15% und 23 %. Bei der Kindergartenbetreuung beträgt die Spanne 15% bis 30 %. Bei der Kindergartenbetreuung im Schulvorbereitungsjahr beträgt sie 0% bis 30 % und bei der Hortbetreuung beträgt sie ebenfalls 0% bis 30 %. Der Landeszuschuss errechnet sich aus der Kinderzahl in den Kindertagesstätten zum Stand 1. April des jeweiligen Jahres. Damit will man erreichen, dass man umfangreiche Verrechnungsmodelle vermeidet, die einen extrem hohen bürokratischen Aufwand verursachen. Wir erhielten wir im Jahr 2022 insgesamt 938.536,97 EUR an Landeszuschuss für alle drei Kindertagesstätten. Für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung des Landeszuschusses erfolgt. Diese hat aber noch keine Auswirkungen auf die Ermittlung der Elternbeiträge, da wie gesagt das Basisjahr 2022 ist. Alle anderen Kosten, die nicht durch Elternbeiträge, Landeszuschuss oder auch Trägereigenmittel aufgebracht werden, müssen per Gesetz durch die Stadt Eibenstock ersetzt werden. Dies impliziert, dass alle Einrichtungen gehalten sind, möglichst sparsam ihre Einrichtungen zu führen. An dieser Stelle muss man allen drei Kindereinrichtungen der Stadt Eibenstock immer wieder bescheinigen, dass sie dieses Sparsamkeitsprinzip sehr engagiert umsetzen. Dafür möchte ich mich im Namen des Stadtrates und auch der Stadtverwaltung sehr herzlich bei den Leiterinnen der Einrichtungen und bei allen Mitarbeitern bedanken. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Kindertagesstättenfinanzierung den städtischen Haushalt nicht überfordert. Wenn man davon ausgeht, dass der städtische Haushalt rund 10 Mio. EUR hat, so entfallen 25 % der Gesamtausgaben auf die Kindertagesstätten. Im Jahr 2022 betrug der städtische Nettoanteil (also abzüglich aller Einnahmen) an der Finanzierung der Kindertagesstätten insgesamt 1.028.306 EUR, was zugleich die größte Zuschussposition des Haushaltes darstellt. Auch muss man erwähnen, dass alle Kindertagesstätten in der Stadt auf einem sehr guten baulichen Niveau sind. Darauf sollten wir stolz sein. Der Stadtrat hat entschieden, dass die Elternbeiträge für das Jahr 2024 nicht erhöht werden. Damit bleibt der Volltagssatz bei der Kinderkrippe bei 235 EUR (16,18 %), beim Kindergarten bei 120 EUR (20,367 %) und beim Hort bei 65 EUR (20,429 %) bestehen. Das knappe Abstimmungsergebnis zeigt, wie unterschiedlich die Meinungen zur Angemessenheit der Elternbeiträge sind. In gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen den Trägern und der Stadtverwaltung soll weiter daran gearbeitet werden, dass sowohl die Beiträge für die Eltern als auch der städtische Anteil an der Kindertagesstättenfinanzierung auf einem für alle erwirtschaftbaren Niveau bleiben. Dies wird angesichts der Entwicklungen bei den Sach- und Personalkosten in den nächsten Jahren eine große Herausforderung bleiben.
Uwe Staab (Bürgermeister)