AB 24/2018 - Bauleitplanungen sind sehr aufwendig

Bauleitplanungen sind sehr aufwändig

Die Gewinnung und Erschließung von Bauland für die verschiedensten Bauvorhaben ist eine der wichtigsten Entwicklungsaufgaben einer Gemeinde. Während die normalen Bauanträge für einzelne meist kleinere Bauvorhaben für den sogenannten Innenbereich gestellt werden, müssen für Vorhaben im Außenbereich zumeist Bebauungspläne erstellt oder vorhandene geändert werden. Zumeist geht dies einher mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Während letzterer eine informelle Planung ist und keine unbedingte Verbindlichkeit hat, ist der Bebauungsplan eine gemeindliche Satzung und hat damit normativen also gesetzesgleichen Charakter. Für eine solche Satzung gibt es noch eine Variante für private Investitionsvorhaben, die man als vorhabensbezogener Bebauungsplan bezeichnet. Alle Planungen, die für die Nutzung von Flächen in einer Gemeinde entsprechende Festlegungen beinhalten, fasst man unter dem Begriff Bauleitplanung zusammen. Hierfür ist eigentlich die Stadt bzw. der Stadtrat zuständig. Es heißt immer sehr schön, Bauleitplanung ist eine hoheitliche Aufgabe einer Gemeinde. Dies vermittelt zuvorderst den Eindruck, ein Stadtrat könne selbstständig über alles entscheiden. Doch das ist bei weitem nicht der Fall. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes muss strengen Regeln folgen. Zuerst fasst der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss und beauftragt einen Planer mit der Erstellung eines Planentwurfs. Dieser muss nach der Diskussion im Stadtrat gebilligt und quasi zur Anhörung freigegeben werden. Danach folgt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Mehr als einen Monat lang haben diese dann die Möglichkeit, Einwendungen und Hinweise vorzubringen. Diese werden dann anschließend ausgewertet und zusammengefasst. In einem Beschlussverfahren mit der Bezeichnung „Abwägung“ wird dann vom Stadtrat entschieden, welche der vorgebrachten Einwendungen in die Planungen einfließen bzw. eingearbeitet werden und welche nicht. Wenn wesentliche Änderungen an der Planung vorgenommen werden müssen, muss eine weitere Auslegung und Trägeranhörung erfolgen. Dies erfolgt solange, bis keine Planänderungen vom Stadtrat mehr zugelassen werden. Der letzte Verfahrensschritt ist dann der Satzungsbeschluss zum Plan. Anschließend wird der Plan zur Genehmigung eingereicht, die dann hoffentlich auch erfolgt. Daraus ist also ersichtlich, dass man eine solche Bauleitplanung bei weitem nicht allein entscheiden kann. Im Gegenteil – die Stellungnahmen so mancher Behörde oder Institution kann dazu führen, dass man die Planungsziele nicht umsetzen bzw. erreichen kann. Auch in unserer Stadt mussten wir bereits die Erfahrung machen, dass Bebauungspläne erstinstanzlich abgelehnt wurden. Auch muss man zunehmend feststellen, dass die Planungsverfahren aufwändiger und unkalkulierbarer werden. Dies erschwert natürlich die kommunale Entwicklungsarbeit erheblich.
Aktuell laufen in unserer Stadt zwei Planungsverfahren. Zum einen wird für den ehemaligen Holzausformungsplatz an der B 283 die Bebauungsplanung „Carboverte“ für die Ansiedlung eines Unternehmens durchgeführt. Zum anderen läuft zurzeit die Entwicklung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Sommerwiese“ zur Baulandgewinnung im Ortsteil Sosa. Für beide Planungen ist auch die Änderung der Flächennutzungsplanung erforderlich. Bei ersterem muss zusätzlich die Naturparkschutzzonenordnung und die Ordnung für das Landschaftsschutzgebiet geändert werden. In Vorbereitung befinden sich weitere Planungen. So soll der Bebauungsplan Nr.4 „Am Bühl“ geändert werden, um die Erweiterung IV für die Badegärten Eibenstock  anzugehen. Weitere Planungen werden notwendig, um touristische Vorhaben zu entwickeln. Bevor Bauanträge oder gar Förderanträge gestellt werden können, müssen die jeweiligen Bauleitplanungen fertig sein. Man muss also immer am Ball bleiben, um in der Entwicklung des Ortes voran zu kommen.
Uwe Staab
(Bürgermeister)