Kindertagesstättenbeiträge bleiben stabil
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2018 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen von Kindern in den Tageseinrichtungen und in den Kindertagespflegestellen der Stadt Eibenstock beschlossen. Ein solcher Beschluss ist vom Stadtrat alljährlich zu fassen, da der Gesetzgeber vorschreibt, die Kindertagesstättenbeiträge für jedes Folgejahr auf der Basis der Jahresabrechnungen des Vorjahres zu ermitteln, also z.B. 2019 auf der Basis von 2017. Das Gesetz verlangt die Erhebung von Elternbeiträgen pro Volltagsplatz zu einer begrenzten Prozentspanne an den Gesamtkosten eines Kindertagesstättenplatzes. Dieser Spanne der Prozentsätze beträgt für die Kinderkrippe 20% bis 23 % und für Kindergarten bzw. Hort 20% bis 30 %. Zur Ermittlung des Gesamtkostensatzes für einen Kindertagesstättenplatz in den 3 Kategorien erfolgt mit dem Referat Jugendhilfe des Landratsamtes Erzgebirgskreis gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG ein Abstimmungsverfahren. Dabei werden von allen Kindertagesstätten der Stadt herangezogen bzw. daraus die Kosten je Platz und Monat im Jahresdurchschnitt ermittelt. So betrugen für das Jahr 2017 die Kosten je Platz und Monat für einen Vollzeitkrippenplatz 1.002,11 EUR, für einen Vollzeitkindergartenplatz 487,13 EUR und für einen Vollzeithortplatz 263,06 EUR. Dem Stadtrat oblag, wie in jedem Jahr, die Entscheidung, im Rahmen der oben genannten Prozentspanne die Elternbeiträge festzulegen. Daraus ist ersichtlich, dass die Elternbeiträge gesetzlich vorgeschrieben sind und sich an den durchschnittlichen Kosten aller Kindertagesstätten innerhalb einer Gemeinde orientieren. Insofern ist es nicht ganz fair, wenn oftmals in den Medien der Eindruck erweckt wird, eine Gemeinde habe einen recht großen Entscheidungsspielraum für die Festlegung der Elternbeiträge. Am Ende der Diskussion hat der Stadtrat entschieden, für einen Kinderkrippenplatz im Jahr 2019 200,42 EUR (20 %), für einen Kindergartenplatz 108,04 EUR (22,18 %) und für einen Hortplatz 61,00 EUR (das entspricht 23,19 %) zu erheben. Dies bedeutet, dass der Kinderkrippenplatz von 194,30 EUR auf 200,42 EUR gestiegen ist und bei Kindergarten bzw. Hort der Beitrag gegenüber 2018 gleich bleibt. Auch ist daraus ersichtlich, dass wir bei den Prozentsätzen weit an die untere Grenze herankommen, bei der Kinderkrippe sogar den untersten Prozentsatz entschieden haben. Diese Entscheidung bedeutet im Umkehrschluss, dass die Stadt Eibenstock im Großen und Ganzen den höchstmöglichen gesetzlichen Anteil an der Finanzierung eines Kindertagesstättenplatzes übernimmt. Insofern sind alle Diskussionen und auch ein Vergleich mit vermeintlich günstigeren Gemeinden müßig. Auch muss man klar feststellen, dass der Zustand und das Niveau aller Kindertagesstätten auf unserem Gemeindeterritorium sehr hoch sind. Dies ist mit einer sehr guten Betreuungsarbeit in den Einrichtungen verbunden. Allen Erzieherinnen und Erziehern ist für ihre qualitativ hochwertige Arbeit zu danken. Wir können jedem Kind einen Kindertagesstättenplatz ohne lange Wartezeiten anbieten. Insgesamt wurden im Jahr 2017 427 Kinder in allen Einrichtungen unserer Stadt betreut.
Die Entwicklung der Kosten bei den Kindertagesstätten ist in allen Städten und Gemeinden progressiv. So betrug beispielsweise der kommunale Anteil an der Finanzierung der Kindertagesstätten auf dem Territorium unserer Stadt im Jahr 2017 insgesamt 823.052,76 EUR. Dies ist für den Haushalt der Stadt eine erhebliche Kostenposition, immerhin verschlingt dies knapp ein Zehntel unserer Einnahmen. Im Jahr 2009 beispielsweise betrug der städtische Zuschuss noch 462.636,31 EUR. Es ist also ein klarer Trend erkennbar. Innerhalb von nicht einmal 10 Jahren haben sich die städtischen Zuschüsse für alle Kindertagesstätten fast verdoppelt. Die Gründe sind sehr vielfältig und teilweise auch durch die generell steigenden Kosten bedingt. Ehrlicherweise muss man aber auch erwähnen, dass die Herabsenkung des Betreuungsschlüssels, also die Anzahl der Kinder pro Erzieher, mehr Personal erfordert und dementsprechend auch die Lohnkosten mehr steigen als die Sachkosten. Aus diesem Grunde ist auch die Forderung der Kommunen berechtigt, dass die Finanzierung der Kindertagesstätten grundsätzlich überdacht werden muss bzw. auf eine neue Basis gestellt werden muss. Auch ist klar ersichtlich, dass aufgrund der oben genannten Zahlen die Elternbeiträge aufgrund der Gesetzeslage in den kommenden Jahren steigen werden, da auch die Gesamtkosten je Kindertagesstättenplatz weiter anwachsen. Ebenfalls wird der kommunale Zuschuss im gleichen Zuge mit wachsen. Dennoch soll aufgrund der Zahlen nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Stadt ihre Einrichtungen nicht unterstützen möchte. Der städtische Anteil unterstreicht, welch große Leistung auch seitens der Stadt erbracht wird. Denn diese Geldsummen müssen im Haushalt der Stadt abgebildet werden und die dazu notwendigen Einnahmen jährlich erwirtschaftet werden. Insofern hoffe ich auf ein gegenseitiges Verständnis für die oben genannten Zusammenhänge. Im Haupt- und Finanzausschuss haben wir uns darauf verständigt, die wesentlichen Kennziffern der Finanzierung der Kindertagesstätten im Auersbergboten einmal zu veröffentlichen, um für Verständnis zu werben
Uwe Staab (Bürgermeister)