Hundekot und Hundesteuer
Eines der häufigsten Kritikpunkte, mit denen die Bürgerschaft die Stadtverwaltung konfrontiert, ist die Thematik des Hundekots und der damit verbundenen Verunreinigungen. Das Problem des Hundekots konnten wir zwar deutlich eindämmen, aber wir haben immer noch keinen zufriedenstellenden Stand erreicht. Die versuchsweise aufgestellten Hundetoiletten werden sehr gut angenommen. Bezüglich der Grundsätze zu diesem Thema gibt sehr unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Bürgerschaft und es besteht nach wie vor Erklärungsbedarf. Viele Hundehalter sind der Auffassung, dass mit der Zahlung der Hundesteuer ihre Pflichten gegenüber der Öffentlichkeit abgegolten sind bzw. damit die Stadtverwaltung selbst in die Pflicht für dieses Problem genommen werden kann. Die Hundesteuer aber ist wie jede Steuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht und die zu den Aufwandssteuern innerhalb der Gemeinde zählt. Sie wird auf der Basis der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhoben. Vorrangig dient die Hundesteuer der Populationskontrolle innerhalb der Kommunen bzw. der Kontrolle darüber, wer in einer Gemeinde welchen Hund hält. Sie erfüllt damit eine kommunale Lenkungsaufgabe bzw. einen ordnungspolitischen Zweck. Dies dient der allgemeinen Sicherheit und ist im öffentlichen Interesse. In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals durch eine Verordnung vom 28. Februar 1807 in der Stadt Offenbach am Main erhoben. Kurze Zeit später wurde sie zur Verringerung der Hundezahl und damit der Tollwutgefahr mit der Verordnung vom 19. Mai 1809 ab 1. Juli 1809 in Sachsen-Coburg eingeführt. Bereits damals wurden für alle Hunde Blechmarken mit Nummern ausgegeben, die am Halsband anzubringen waren. Dieser Ordnungsfunktion der Hundesteuer verdanken wir, dass es in Deutschland keine Phänomene wie in anderen Ländern gibt, wo streunende Hunde eine allgemeine Gefahr für die Menschen bzw. für die Gesundheit bedeuten. Die Höhe der Hundesteuer ist sehr moderat und dient vorrangig der kommunalen Aufgabenerfüllung zur Verwaltung dieser Aufgabe, für die ja auch Kosten entstehen. Aus diesem Grunde muss der immer noch teilweise vorherrschenden Meinung entgegengetreten werden, dass der Hundekot von der Stadt beseitigt werden muss, weil Hundesteuer gezahlt wird. In der Polizeiverordnung der Stadt Eibenstock ist klar geregelt, wie der Hundebesitzer mit dem Hundekot umzugehen hat. In § 5 heißt es in Absatz 4, dass jeder Hundebesitzer zwei leere Beutel mitzuführen hat, in dem er bei Bedarf den Hundekot aufnehmen kann und an geeigneter Stelle entsorgen muss. Die geeignete Entsorgung ist also nicht an die Allgemeinheit abzugeben, sondern obliegt der Verantwortung des Hundehalters. Um hier Unterstützung zu leisten, haben wir Hundetoiletten aufgestellt. Hier wird dem Hundehalter die Möglichkeit gegeben, eine geeignete Entsorgung vorzunehmen. Mittlerweile wird aber auch das Angebot der Beutel in den Hundetoilettenstationen als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Diese stellen aber lediglich nur ein Ersatzangebot dar. Fehlen sie, hagelt es gleich Kritik. Sie entbinden den Hundehalter nicht davon, die Mitführungspflicht von leeren Beuteln gemäß der Polizeiverordnung. Mittlerweile bestücken wir die Hundetoiletten mit 15.000 Beuteln pro Jahr, was erhebliche Kosten verursacht. Dies ist nicht im Sinne des Erfinders. Die Hundetoiletten sind ausschließlich eine Entsorgungsmöglichkeit für die Hundehalter. Es besteht keinerlei Anspruch darauf, dass die Beutel stets zur Verfügung stehen müssen. Auch aus der Zahlung der Hundesteuer kann aus den o.g. Gründen ein solcher Anspruch nicht abgeleitet werden. Daraus ergibt sich insgesamt das Fazit, dass das Halten eines Hundes reine Privatsache ist und nicht der Allgemeinheit zur Last werden darf. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Tiere, die privat gehalten werden. Diese Grundposition sollte auch von allen Tierhaltern und Nicht-Tierhaltern so betrachtet werden. Wenn alle diese Grundsätze beachten und sich Ihrer Verantwortung bewusst sind, sollte es eigentlich keine Konflikte mit der Tierhaltung in der Gemeinde geben.
Uwe Staab (Bürgermeister)