Radwegeplanung im Zweckverband kommt nur langsam voran
Der Zweckverband „Muldentalradweg“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, den „Mulderadweg“ von der nördlichen bis zur südlichen Kreisgrenze zu entwickeln. Darin inbegriffen sind auch die Zubringer aus den jeweiligen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes. Im Jahr 2018 konnten nunmehr erstmals wieder seit 2013 Investitionsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Im Bauabschnitt 3 von Aue bis zur Kreisgrenze im Norden bei Hartenstein konnten zwei Teilobjekte beauftragt werden. Zum einen handelt es sich um die Ertüchtigung der Stahlbrücke über die Mulde in Bad Schlema und zum anderen um einen ca. 1 km langen Radwegeabschnitt zwischen Aue und der genannten Stahlbrücke. Die Baumaßnahmen hierzu sind in vollem Gange. Beide Maßnahmen werden über das Projekt „Karlsroute II“ im Rahmen des Interreg V a – Programmes über die SAB gefördert. Ein weiterer Förderantrag des Zweckverbandes liegt beim Landratsamt zur Bewilligung vor. Es handelt sich hierbei um die Sanierung der historischen Steinbrücke in Bad Schlema, wo die Zwickauer Mulde erneut überquert werden muss. Diese Maßnahme soll über das Programm „LEADER“ gefördert werden. Wir gehen davon aus, dass ein entsprechender Förderbescheid möglicherweise noch in diesem Jahr erteilt wird. Mit den beiden Brücken werden die Voraussetzungen für die Durchgängigkeit des Radweges nach Norden geschaffen, sie sind zugleich Voraussetzung dafür, dass auch die Wegebaumaßnahmen weiter vorangetrieben werden können.
Im Bauabschnitt 2 von Wolfsgrün nach Schönheiderhammer hängen wir nach wie vor in den Genehmigungsverfahren fest. Der erste Unterabschnitt von Wolfsgrün zur Talsperrenmauer ist nunmehr im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit weiteren Genehmigungshindernissen belegt worden. Diese gilt es nunmehr in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern auszumerzen. Erfreulich ist allerdings, dass die Problematik der Grunderwerbe so weit vorangetrieben werden konnte, dass die entsprechenden Verträge abgeschlossen sind. Beim Unterabschnitt 2 vom Gerstenbergweg zum Windischweg entlang der B 283 plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) den Radwegebau selbst. Auch hier sind die Planungsarbeiten intensiviert worden. Im Unterabschnitt 3 ist wieder der Zweckverband direkt zuständig. Dieser führt vom Windischweg bis zum Ehrenmal an der B 283. Dieser Abschnitt ist bauplanungsseitig sehr anspruchsvoll, da die Überquerung des Rähmerbachdamms realisiert werden muss. Die Variantenuntersuchung zur Trassenfindung konnte insoweit abgeschlossen werden, dass es eine Vorzugsvariante gibt, die unmittelbar talseitig über den Rähmerbachdamm führt. Der Zweckverband hat nunmehr auf der Basis dieser Variantenuntersuchung die entsprechende Vorplanung beauftragt. Dieses frühe Planungsstadium könnte vielleicht auch bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Auch sind auf diesem Abschnitt noch nicht alle Grunderwerbsfragen abschließend geklärt. Lediglich die Flächen von der BVVG konnten bereits durch die Stadt Eibenstock erworben werden. Oftmals werde ich gefragt, wann denn nun mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Diese Frage ist immer noch mit großen Fragezeichen zu beantworten. Es ist durchaus möglich, dass eventuell für einen Abschnitt das Baurecht hergestellt werden kann. Danach könnte auch relativ schnell die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgen. Aber auch hier hat sich ja die Lage im Bausektor grundlegend gewandelt. Inwieweit es dann überhaupt noch Firmen gibt, die ein Kostenangebot abgeben, kann nicht vorhergesehen werden. Auch ist zu beobachten, dass sich aufgrund der vielen Interventionen des Zweckverbandes nunmehr auch Bewegung in bei den schwierigen Themen im Zuge der Genehmigungsverfahren entsteht. Gerade die Themen „Notwendigkeit der Widmung des Radweges“, „Ausgleichsmaßnahmen“, „Waldumwandlung“ oder auch „Ausbaustandards“ sind nunmehr auch auf der Agenda in den Ministerien. Wir gehen auch davon aus, dass die finanziellen Mittel für den Radwegebau nach wie vor vorhanden sind, sodass es am Geld nicht scheitern wird. Dennoch muss festgestellt werden, dass sowohl die strukturelle Ausrichtung des Radwegebaus als auch die Genehmigungsanforderungen nicht optimal sind. Andere Bundesländer bzw. andere europäische Länder sind hier bereits sehr viel weiter. Insbesondere ein Kategorie I – Radweg, wie ihn ja auch der „Mulderadweg“ darstellt, wird dort viel zentraler geplant und realisiert. Die untere kommunale Ebene, zu der auch der Zweckverband ja gehört, ist sowohl finanziell als auch organisatorisch kaum in der Lage, ein Linienprojekt in einer solchen Dimension zu stemmen. Dabei sind wir im Landkreis Erzgebirgskreis noch vorbildlich, da wir 7 Kommunen in einem Zweckverband vereint haben, der einheitlich nach außen handelt. Anderswo handeln die Kommunen jeweils für sich. Es besteht Grund zu vorsichtigem Optimismus, dass diese Erledigung dieser Aufgaben nun doch wieder Fahrt aufnimmt
Uwe Staab (Bürgermeister)