Erhöhung der Grundsteuer geplant
In Vorbereitung auf den Haushaltsplan 2021 hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung die Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen. Dabei soll der Hebesatz von jetzt 380 v. H. auf 430 v. H. angehoben werden. Da dies sehr große Beachtung fand, möchte ich nachstehend einige nähere Erläuterungen hierzu geben. Steuererhöhungen sind ja im Allgemeinen immer sehr umstritten und werden sehr kontrovers diskutiert. Steuern sind aber letztendlich die grundsätzlichen Einnahmen, die Bund, Länder und Kommunen generieren, um die gesamten öffentlichen Aufgaben zu finanzieren. So wie jeder Haushalt im Kleinen funktioniert, ist es auch bei den öffentlichen Budgets. Ohne adäquate Einnahmen können die Aufgaben nicht erfüllt bzw. auch der eine oder andere Wunsch nicht realisiert werden. Oft hört man den Satz „Das muss doch die Stadt machen.“ Vielleicht haben Sie ihn auch schon einmal ausgesprochen. Es ist ein kleiner Satz der aber eine große Erwartungshaltung gegenüber unserer Stadt zum Ausdruck bringt. Aber auch für eine Stadt oder Stadtverwaltung kostet jede Leistung Geld. In der Tat werden die vielfältigsten Aufgaben, die eine Stadt zu erbringen hat, auch über die Grundsteuern finanziert. Dazu gehören alle Unterhaltungsarbeiten und Investitionsmaßnahmen an den öffentlichen Grundstücken einschließlich Winterdienst und Betriebskosten. Auch die Straßenbeleuchtung, öffentliche Spielplätze, Schulgebäude, Kindertagesstätten und dergleichen werden hierüber mitfinanziert. Da das Aufkommen der Grundsteuer für all diese Aufgaben nicht ausreicht, gibt es weitere kommunale und staatliche Steuern, die mit zur Aufgabenerfüllung beitragen. So erhalten die Kommunen beispielsweise die Gewerbesteuern von den örtlichen Unternehmen und Anteile aus den Einkommenssteuern der Einwohner sowie Anteile aus den Umsatzsteuern. Letztere 3 sind ja in gewisser Weise dynamisch, weil sie letztendlich die wirtschaftliche Entwicklung im Ort widerspiegeln. Die Grundsteuern hingegen sind eine stabile Steuerform, die nur geringen Schwankungen unterliegt.
Der gegenwärtige Hebesatz von 380 v. H. in Eibenstock wurde zuletzt im Jahr 2011 von 360 v. H. auf 380 v. H. angehoben, nachdem der alte Satz auch lange Bestand hatte. Wir gehören damit zu den Kommunen, die mit Abstand die stabilsten Grundsteuern hatten. Aber auch die öffentlichen Haushalte unterliegen gleich wie die privaten auch, den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten. Deshalb muss eine Kommune, wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr finanzieren kann, natürlich zuerst über die eigenen Einnahmen die Kostendeckung generieren. In den vergangenen 10 Jahren hatten wir durchgängig recht solide Haushalte. Erst in den letzten Jahren hat sich unsere Finanzkraft sukzessive abgeschwächt, wobei gleichzeitig die Unterhaltungskosten in einzelnen Bereichen erheblich gestiegen sind. Ich denke da z. B. an Dienstleistungskosten oder auch mittlere Positionen, wie z. B. Softwarepflege, Dienstleistungen usw. Natürlich spiegeln sich auch tarifliche Entwicklungen in unserem Haushalt wider. Deshalb drängt auch die Rechtsaufsichtsbehörde darauf, wenn sich Haushalte verschlechtern, dass die Einnahmenbeschaffungsgrundsätze eingehalten werden. Konkret heißt dies natürlich, dass man die Steuerhebesätze zumindest auf dem Niveau des Landesdurchschnitts hält. Der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer B liegt gegenwärtig bei 427 v. H. Das heißt, wir liegen mit dem gegenwärtigen Hebesatz schon seit mehr als 10 Jahren permanent deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Dies unterstreicht auch ein Vergleich mit den Nachbargemeinden. Dort betragen die Hebesätze 400 v. H., 415 v. H., 2 x 430 v. H und 520 v. H., Unsere Erhöhung bedeutet also auch im direkten Vergleich zu unseren Nachbargemeinden eher eine Angleichung, denn eine überdurchschnittliche Entwicklung. Für den Einzelnen beträgt die Erhöhung 13,16 %. Jeder kann also auf der Basis seines gegenwärtigen Steuerbescheides hochrechnen, wie bei ihm die Steuererhöhung wirksam wird. Bei einem Einfamilienhaus wird die Erhöhung im niedrigen 2-stelligen EURO-Bereich pro Jahr liegen, bei einem Mehrfamilienhaus wird die Erhöhung zwischen 50 EUR und 100 EUR pro Jahr liegen. Die Mehreinnahme im städtischen Haushalt pro Jahr wird dann rund 82.000 EUR betragen. Davon gehen gegenwärtig rund 27,8 % an den Landkreis zur Finanzierung der Landkreisaufgaben und ein kleiner Teil wird durch die Minderung der Schlüsselzuweisung, die die Stadt aus dem Länderfinanzausgleich erhält, aufgezehrt, d. h., dort erhalten wir weniger Zuweisungen. Die restliche Mehreinnahme fließt dann direkt dem städtischen Haushalt zu.
Oftmals wird auch die Frage nach der Grundsteuerreform gestellt. Dies ist jedoch unabhängig vom Hebesatz. Die Grundsteuerreform betrifft die einzelnen Steuermessbescheide, die die Finanzämter für die einzelnen Grundstücke erlassen. Der jeweilige Grundsteuermessbetrag, den Sie in Ihren Steuerbescheiden nachlesen können, wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Ändert sich infolge der Grundsteuerreform Ihr Grundsteuermessbetrag, dann wird dieser geänderte Betrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Es wird davon ausgegangen, dass nach und nach bis zum Jahr 2025 alle Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt geändert werden. Dann erhalten Sie jeweils einen neuen Bescheid von der Stadtverwaltung. Wirksam wird die Grundsteuererhöhung erst dann, wenn der städtische Haushalt für das Jahr 2021 vom Stadtrat beschlossen ist. Der Grundsteuerhebesatz ist nämlich stets Bestandteil der Haushaltssatzung einer Gemeinde. Und diese wird erst mit dem Haushaltsbeschluss erlassen. Wir werden diese Mehreinnahmen natürlich ausschließlich und auch sorgsam für die kommunalen Pflichtaufgaben einzusetzen. Dazu sind wir verpflichtet und dies ist auch unser Anspruch als Stadtverwaltung.
Uwe Staab
Bürgermeister




