AB 14/2020 - Weitere Bebauungspläne stehen an

Weitere Bebauungspläne stehen an

In den letzten Monaten standen wieder einige Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen auf der Tagesordnung des Stadtrates. Auf der jüngsten Stadtratssitzung am 25. Juni 2020 wurden zwei Planungen abgeschlossen und wieder zwei Bebauungspläne begonnen. Beim Bebauungsplan „Gewerbegebiet Carbo Verte“ für die Wiederbebauung des ehemaligen zentralen Holzausformungsplatzes an der B 283 nördlich von Eibenstock erfolgte der Satzungsbeschluss Abschluss. Nunmehr steht die Genehmigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis an. In diesem Zusammenhang musste auch der Flächennutzungsplan geändert werden, da diese Fläche im Zuge der ersten Flächennutzungsplanerstellung kein Gewerbegebiet mehr war. Damit wird der Weg frei, dass das Ansiedlungsvorhaben für dieses Areal in die Umsetzungsphase gehen kann. Ebenfalls zu Ende gebracht wurde die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterte Abrundungssatzung im OT Sosa für die Errichtung eines Eigenheimes. Hier erfolgten die Abwägung und der Planänderungsbeschluss.

Die neu beginnenden Planungen starten zum einen mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Nr. 4 „Am Bühl“. Hierbei handelt es sich um eine Planänderung im Zuge des geplanten Investitionsvorhabens zur Erweiterung der Badehalle bei den Badegärten Eibenstock. Auch wenn nur eine kleine Änderung erforderlich wird, so muss auch hier das komplette Verfahren durchgeführt werden. Zum anderen wurde ein weiterer Aufstellungsbeschluss für das Gelände des alten Glaswerkes in Carlsfeld gefasst. Der Bebauungsplan trägt auch den Namen „Altes Glaswerk Carlsfeld“. Der Inhalt dieser Planung wird die Errichtung einer Ferienhausanlage sein. Gegenwärtig führt die Stadt dort mit einer großen Fördermaßnahme die Altlastenbeseitigung durch. Im Zuge dieses Bebauungsplanes ist auch eine erneute Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Dies wird dann mittlerweile die 8. Flächennutzungsplanänderung sein. 

Darüber hinaus werden zwei weitere Bebauungspläne in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht. Der eine Bebauungsplan wird sich mit der Errichtung von Ferienwohnungen im Bereich des Bühlgeländes befassen und der andere mit der Ansiedlung eines Hotels im Ortsteil Carlsfeld. Die entsprechenden Vorgespräche hierzu laufen ebenfalls bereits. Auch hier ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Alle Verfahren haben den gleichen Ablauf. Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die Entwurfsplanung, danach wird der Entwurf durch den Stadtrat bestätigt bzw. gebilligt. Im Anschluss daran wird dieser Entwurf öffentlich ausgelegt bzw. findet parallel eine Anhörung von mehr als 40 Trägern öffentlicher Belange statt. Nach Ablauf der Anhörungsfrist werden alle eingegangenen Stellungnahmen einer Abwägung unterzogen. Diese wird dann schriftlich in einer Abwägungstabelle dokumentiert und muss dann auch vom Stadtrat beschlossen werden. Danach werden alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis informiert. Ergeben sich im Zuge einer Anhörung Änderungen zum Plan, muss dieser ein weiteres Mal ausgelegt werden bzw. die TÖB-Anhörung erfolgen. Dies wiederholt sich solange, bis keine Planänderung mehr erforderlich ist bzw. durch Abwägung im Stadtrat nicht mehr veranlasst wird. Nach Abschluss dieses Prozesses erfolgt dann durch den Stadtrat der sogenannte Satzungsbeschluss. Im Ergebnis liegt dann eine städtebauliche Satzung vor, die für ein Baugebiet genau vorschreibt, wie die Bebauung zu erfolgen hat. Die Verfahren können zwischen einem Dreivierteljahr und 1,5 Jahren dauern. Wenn die Bebauungsgebiete dann noch in besonderen Schutzgebieten liegen, werden zusätzliche Planungen bzw. Verträglichkeitsprüfungen erforderlich. Neben dem Zeitfaktor kosten solche Planungsverfahren auch immer viel Geld. Der hohe Verwaltungsaufwand erfordert die Bewältigung von Papierbergen. Allein die inhaltliche Aufbereitung der Abwägung ist ein extrem zeitaufwendiges Unterfangen. Somit ist auch verständlich, dass gerade bei Einzelvorhaben im Außenbereich immer sehr restriktiv vorgegangen wird, zumal die Genehmigungsfähigkeit oftmals nicht gegeben ist. Dennoch werden die Bebauungspläne auch weiterhin die Arbeit des Stadtrates intensiv begleiten, man muss dabei die Übersicht behalten. Aber von diesen Bebauungsplanungen hängt maßgeblich auch die weitere Entwicklung unseres Ortes ab. 

Uwe Staab
Bürgermeister