Weitere Lockerungen im Zuge der neuen Corona-Schutz-Verordnung
Am 4. Mai 2020 ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Kraft getreten, mit der weitere Lockerungen der Beschränkungen verbunden sind. So werden z. B. die Kontaktbeschränkungen dahin gehend erweitert, dass man auch mit zwei weiteren nicht im Haushalt lebenden Personen Kontakt haben darf. Auch wenn das Verbot von Ansammlungen von Menschen weiterhin bestehen bleibt, so wurden doch weitere Ausnahmen zugelassen. So können ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern durchgeführt werden. Dies sind jedoch anzeige- und genehmigungspflichtig. Auch die Zusammenkünfte bei Gottesdiensten, Trauerfeiern, Trauungen u. a. sind wieder möglich. Auch sind die Betriebsuntersagungen mit weiteren Ausnahmeregelungen entschärft worden. So dürfen Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Außensportstätten und dergleichen wieder genutzt werden. Weitere Dienstleistungsbetriebe, wie z. B. Friseure, dürfen wieder ans Netz. Für alle Lockerungen gelten die einheitlichen Grundregeln wie der 1,5 m Abstand zwischen Personen, in Inneneinrichtungen der Mund- und Nasenabdeckung sowie die einzuhaltenden Hygieneregeln. Schrittweise wird damit der Bürgerschaft eine zusätzliche Verantwortung für die zukünftige Entwicklung des Infektionsgeschehens auferlegt. Ich denke aber, dass wir als Gesellschaft das gut meistern können und noch weitere Lockerungen vertragen können. Für unsere Stadt heißt das konkret, dass seit vergangenem Montag alle Sportstätten im Freien wieder geöffnet sind. Auch das Stickereimuseum hat seine Pforten wieder geöffnet, wenn auch mit eingeschränkten Öffnungszeiten, da derzeit keine Urlaubsgäste in unserer Gemeinde sind. Für die Öffnung des Rathauses wurde der 25. Mai 2020 festgelegt. Auch die Bibliothek kann wieder eingeschränkt unter Auflagen genutzt werden. Überall spürt man, dass die Menschen wieder zur Normalität übergehen möchten. Dies ist sicher verständlich und soll auch nach und nach weiter befördert werden. Ein großer Schritt auf dem Weg zur Normalität ist die vom Sächsischen Kultusminister am 8. Mai festgelegte Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen ab 18. Mai sein. Für die Leiter der Einrichtungen und das pädagogische Personal wird die Einhaltung des zentral vorgegebenen Sicherheitskonzeptes eine echte Herausforderung.
Dass die Gastronomie und Hotellerie sowie die Bade- und Freizeiteinrichtungen noch nicht öffnen durften, ist mehr als schade. Regierungsseitig wird dies sicherlich auch als ein größeres Risiko angesehen. Für die Fremdenverkehrsorte, wie wir in Eibenstock mit unseren Ortsteilen, ist das natürlich unbefriedigend. Aber wir haben in den vergangenen Wochen mit unseren Aktivitäten erreicht, dass auch diese Frage ernsthaft thematisiert wurde. Als Erfolg kann verbucht werden, dass voraussichtlich noch vor dem Himmelfahrtswochenende die Gastronomie und Hotellerie eingeschränkt ihren Betrieb wieder aufnehmen kann. Für die Badegärten Eibenstock gilt dies auf jeden Fall noch nicht. Das bedeutet einen großen Nachteil, da viele Übernachtungsgäste nach Eibenstock kommen und gerne auch diese Einrichtung nutzen wollen. Um hier auch schnell Ergebnisse zu erreichen, haben sich die Bürgermeister des Erzgebirgskreises, die Bäder in ihren Gemeinden betreuen, zusammengeschlossen, um gute Argumente für die Staatsregierung zu sammeln bzw. zu liefern, um auch hier einen Schritt voranzukommen. Die Wiedereröffnung der Badegärten ist für uns überlebensnotwendig.
Große Sorgen bereitet langsam aber sicher auch das Thema „Finanzausstattung der Kommunen“. Mittlerweile konnte zwischen dem Sächsischen Finanzministerium, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag eine Übereinkunft zur Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erreicht werden. Natürlich mussten alle Verhandlungspartner von gewissen Annahmen zu den zu erwartenden Einnahmenausfällen bei den Kommunen ausgehen. Wir sehen auf der kommunalen Ebene weit größere Einnahmenverluste als man es auf der gegenübersitzenden Seite des Finanzministeriums sieht. Trotzdem können wir zufrieden sein, dass überhaupt noch in letzter Minute ein Rettungspaket für die Kommunen verhandelt werden konnte. So wird der Freistaat Sachsen zur Überwindung der außergewöhnlichen Haushaltsbelastungen aus den Steuermindereinnahmen für die Kommunen für 2020 einen Betrag von 452,5 Millionen EUR zur Verfügung stellen. Wir als Kommunen rechnen jedoch mit 1 Milliarde Steuerausfall. Dies heißt konkret, dass wir für rund 50 % der entgehenden Einnahmen mit Einsparungen reagieren müssen. Dennoch können wir sehr froh darüber sein, dass wir nicht mit irgendeiner Kreditvariante vorlieb nehmen müssen, sondern einen verlorenen Zuschuss erhalten. Deshalb ist unserem Landrat Frank Vogel als Verhandlungsführer des Sächsischen Landkreistages im Besonderen dafür zu danken, dass die Finanzhilfen an die Kommunen als verlorener Zuschuss gezahlt werden. Auch wenn es über das Jahr 2021 und 2022 noch keine umfassende Klarheit zur kommunalen Finanzausstattung gibt, so können wir zunächst erst einmal im Jahr 2020 mit einer Unterstützung rechnen. Es ist sicher auch richtig, dass man nun erst einmal die Entwicklung abwartet. Wenn davon ausgegangen wird, dass im Juni weitestgehend alles wieder am Netz ist und Ende August auch die Veranstaltungssperre ausläuft, dann wird man erst spüren, wohin die Reise mit den Steuereinnahmen geht. Man darf auch nicht vergessen, dass die Industrieunternehmen, die international tätig sind, auch davon abhängig sind, wie sich die Lage in den anderen europäischen Ländern bzw. weltweit entwickelt. Ohne Absatz wird es natürlich auch keine großen Umsatzexplosionen in der 2. Jahreshälfte geben. Insofern sollte man jetzt nicht versuchen, in der Glaskugel zu lesen. Nun ist es notwendig, die nötige Ruhe zu bewahren, um nach dem Anfahren des öffentlichen Lebens möglichst auch wieder einen wirtschaftlichen Aufschwung zu bekommen. Einen kleinen Wermutstropfen gab es am Ende dann doch für die kreisangehörigen Kommunen. Sie werden von den pandemiebedingten Mehrausgaben keine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese werden ausschließlich die Kreisfreien Städte und die Landkreise bekommen, da diese ja auch nach dem Infektionsschutzgesetz die zuständigen Gliederungen sind. Für Eibenstock kann ich sagen, dass sich die Ausgaben bisher auch in Grenzen hielten. Insofern wird uns dies, wenn die Lage so bleibt, nicht in den Abgrund reißen. Blicken wir vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Unser Freistaat hat, was die Normalisierung des öffentlichen Lebens anbetrifft, eine kleine Vorreiterrolle übernommen. Hoffen wir, dass die Entwicklung weiterhin positiv bleibt.
Uwe Staab
Bürgermeister