Planung für Weihnachtsmarkt steht
Dass unser Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr ausfallen musste, wurde in der gesamten Bürgerschaft sehr stark bedauert. Kein Wunder, denn er zählt ja zu den größeren Kulturereignissen in unserer Stadt und hat immer sehr viele Menschen zusammengebracht. Seit Wochen wird man sehr häufig mit der Frage konfrontiert, was nun in diesem Jahr wird. Der bange Blick auf die Entwicklung der Corona-Zahlen hat ja nicht zu Unrecht die ersten Zweifel aufkommen lassen. Deshalb soll der aktuelle Stand kurz beschrieben werden. Das Org.-Team hat sich in den vergangenen Wochen bereits mehrfach getroffen. In der letzten Beratung am 26. Oktober wurde entschieden, den Weihnachtsmarkt vorzubereiten und sich auf alle Eventualitäten einzustellen. Veranstalter bleibt die Stadt Eibenstock gemeinsam mit den örtlichen Vereinen. Man kann jetzt schon sagen, dass es einen Weihnachtsmarkt geben wird, der bei Weitem nicht die Größe hat, wie wir es aus den Zeiten von vor 2019 gewohnt sind. Dies hat zwei wesentliche Ursachen. Zum einen haben wir eine deutlich geringere Nachfrage (oder auch Bereitschaft), einen Marktstand zu übernehmen. Sowohl im Bereich Catering als auch beim Verkauf von Non-Food-Artikeln werden wir weniger Händler haben. Dies hängt indirekt auch mit Corona zusammen. Während der Zeit des Lockdowns hat es auf diesem Sektor doch die eine oder andere Umorientierung von bisherigen Marktstandbetreibern gegeben. Zum anderen aber müssen wir bei der Planung auch berücksichtigen, dass es ja noch wenige Tage vor dem Weihnachtsmarkt zu Entscheidungen kommen kann, die drastische Einschränkungen mit sich bringen. Darauf müssen wir vorbereitet sein und bereits im Vorfeld bei der Anordnung des Weihnachtsmarktes daran denken. Grundlage aller Planungen ist die gegenwärtige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021. Hier wird klar geregelt, dass für landestypische Veranstaltungen Ausnahmen für die Höchstgrenzen für Besucherinnen und Besucher zugelassen werden können. Insbesondere würde im Außenbereich bis zur Geltung der Vorwarnstufe die Pflicht der Kontakterfassung, die 3G-Regel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfallen. Dies würde de facto bedeuten, dass wir den Weihnachtsmarkt wie gewohnt ohne Einschränkungen durchführen können. Wann tritt die Vorwarnstufe ein? Sie gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen den Wert von 7,0 oder der Belastungswert für die Normalstationen in den Krankenhäusern von 650 und bei der Intensivstation von 180 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wird. Die Überlastungsstufe tritt ein, wenn die 7-Tage-Inzidenz für Hospitalisierungen 12,0, der Belastungswert Normalstation von 1.300 oder der Belastungswert Intensivstation von 420 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht und überschritten wird. Das hat für uns als Veranstalter die Konsequenz, dass wir in jedem Fall ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt einreichen müssen. Dies wird gegenwärtig vorbereitet und soll auch so geschehen. In diesem Hygienekonzept werden wir selbstverständlich beantragen, noch in der Phase der Vorwarnstufe die oben genannten Befreiungen zuzulassen. Ob dies so dann durchsetzbar ist, hängt natürlich auch von der Genehmigung des Hygienekonzeptes ab. Details zum Hygienekonzept können jetzt noch nicht genannt werden, sie sind noch in Arbeit. Für den Fall aber, dass die Überlastungsstufe erreicht wird, muss das Hygienekonzept auch entsprechende Maßnahmen bereithalten. Fest steht, dass dann drei wesentliche Punkte auf jeden Fall gelten. Diese sind im Einzelnen ein generelles Alkoholausschankverbot, ein Verzicht auf Bühnenprogramme und die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. Dies geht natürlich auch einher mit einer entsprechenden Zugangskontrolle. Auf diese müssen wir vorbereitet sein. Dazu wird entsprechendes Zaunmaterial bereits jetzt geordert. Auf alle Fälle wollen wir den Weihnachtsmarkt, falls es genehmigt wird, auch in der Phase der Überlastungsstufe durchführen. Das Problem an der ganzen Sache ist aber die Tatsache, dass die gegenwärtige Corona-Schutz-Verordnung lediglich bis zum 17. November 2021 gilt. Im Normalfall, wenn also nicht schon vorher eine neue kommt, wird es ab 18. November eine neue Corona-Schutz-Verordnung geben. Dann haben wir noch genau 8 Tage Zeit, bis der Weihnachtsmarkt stattfindet. Keiner weiß, was in dieser neuen Corona-Schutz-Verordnung dann geregelt wird. Wir alle gehen davon aus, dass deren Inhalt ähnlich sein wird, wie bei der jetzigen. Wenn sich aber die Infektionszahlen und die Hospitalisierungen weiter so dramatisch nach oben entwickeln wie gegenwärtig, muss mit einer schärferen Verordnung gerechnet werden. Deshalb kann man zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zu 100 % sagen, dass der Weihnachtsmarkt tatsächlich auch stattfinden wird. Ich bin mir darüber im Klaren, dass das Vorgenannte sehr kompliziert und teilweise unverständlich ist. Wir hoffen sehr, den Weihnachtsmarkt durchführen zu können. Wenn dies der Fall ist, würden wir uns sehr freuen, wenn dann auch die Bürgerschaft und die Gäste in unserem Ort zahlreich diese Veranstaltung besuchen, um den großen Aufwand, der betrieben werden muss, am Ende auch zu rechtfertigen.
Uwe Staab (Bürgermeister)